Allgemeine Informationen zur Einreichung

Die Einreichungsfrist für 2020 ist vorbei. Sobald die Einreichung für 2021 eröffnet wird, werden wir euch informieren.

Unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen:

Wir freuen uns auf Deinen Beitrag jedweden Genres: Kurz-Spielfilm, Dokumentar-, Animations- und Arthouse-, Kinder- und Jugend-Kurzfilm, Musikvideo und dafüber hinaus.

Maximale Spielzeit: Zehn Minuten.

Wir nehmen Independent-Kurzfilme von professionellen und aufstrebenden Filmemachern entgegen. Außerdem kannst Du uns gerne Deine Einreichung aus verwandten Kunstbereichen schicken, wie z.B. Installationen und Performances/Darstellende Künste.

Requirements

  • Maximale Laufzeit: Zehn Minuten
  • Komplett ausgefülltes Anmeldeformular
  • Englische Untertitel
  • Zwei Film Stills (jpeg)
  • Ein Foto des Directors (jpeg)

 

Geschäftsbedingungen

für alle Einreichungen im Jahr 2020: Deine Teilnahme erfordert, dass Du juristischer Eigentümer des eingesandten Filmmaterials bist und somit berechtigt, den Film in Verbindung mit Deiner Einwilligung in die Geschäftsbedingungen des ISFF Detmold 2020 einzureichen. Alle Filme sollten über englische Untertitel verfügen. Um berechtigt zu sein, einen Kurzfilm einzureichen, musst Du Inhaber der Rechte sein oder diese beim Rechteinhaber des Filmmaterials eingeholt haben und nachweisen können.

Das ISFF Detmold 2020 versendet keine physischen Tickets. Der Name des einreichenden Filmemachers ist auf einer Liste am Ticketschalter hinterlegt. Das gilt auch für alle käuflich erworbenen Tickets.

Das ISFF Detmold 2020 behält sich das Recht vor, Kurzfilme von der Teilnahme am Festival auszuschließen, wenn das Kommitte die Inhalte für unangemessen befindet bzw. diese gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen.